Drohnen in Dänemark verboten: Urlauber müssen Geräte ab sofort am Boden lassen

Drohnenstart (über Drohnen Camp)
Drohnenstart (über Drohnen Camp)

Mit sofortiger Wirkung gilt in ganz Dänemark ein striktes Drohnenverbot. Die Maßnahme betrifft sowohl Einheimische als auch Touristen, die ihre Kameradrohnen bislang gern für Urlaubsaufnahmen genutzt haben. Wer dennoch startet, riskiert empfindliche Bußgelder oder sogar die Beschlagnahmung des Geräts.

„Gerade für Urlauber ist das eine drastische Änderung: Noch vor kurzem galten in Dänemark klar geregelte Drohnengesetze – jetzt sind Freizeitflüge komplett verboten“, erklärt Francis Markert, CEO des Verbraucherportals „Drohnen Camp„.

Hintergrund und Folgen

Bislang galten in Dänemark ähnliche Vorschriften wie in vielen anderen EU-Ländern: Registrierungspflicht, bestimmte Abstandsregeln und die Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Mit dem nun verhängten Komplettverbot wollen die Behörden kurzfristig den Luftraum sichern.

Die Maßnahme ist anlassbezogen: Während eines internationalen Gipfeltreffens wird das Verbot bis einschließlich Freitag, den 3. Oktober 2025, aufrechterhalten.

Das bedeutet für Reisende

  • Komplettverbot: Drohnenflüge sind derzeit im ganzen Land untersagt.
  • Hohe Strafen: Es drohen Bußgelder und die Beschlagnahmung der Drohne.
  • Urlauber betroffen: Auch Touristen müssen ihre Geräte am Boden lassen.

Regeln nach Ende des Verbots

Sobald die aktuelle Sperre aufgehoben ist, treten wieder die regulären Vorgaben in Kraft:

  • Mindestabstand von 5 Kilometern zu Flughäfen und 150 Metern zu königlichen Residenzen.
  • Versicherungspflicht sowie Mindestalter von 15 Jahren.
  • Pflicht zur e-ID/Remote-ID und zur Prüfung der Geo-Zonen.

Tipp für Urlauber: Wer nach Ende des Verbots wieder fliegen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regeln informieren und prüfen, ob spezielle Zonen in Städten oder Küstenregionen gesperrt sind.

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